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Werksgarantie: topgepflegte, junge Maschinen mit geringer Kilometerleistung aus Vermietung, Vorführung oder mit Tageszulassung; Anschlußgarantie: Fahrzeuge, deren Werksgarantie durch Zusatzvertrag verlängert wurde; Gebrauchtgarantie: Maschinen in gutem Zustand, für die ein Garantievertrag besteht (meist gültig ab Kaufdatum) ; Gewährleistung: werkstattgeprüfte Fahrzeuge, für die der Fachhändler mindestens ein Jahr Gewähr übernimmt.
Gut zu wissen: Die genannten Preise und Kilometerleistung beziehen sich auf das Eintragsdatum. Wird das Fahrzeug danach für Probefahrten oder zur Vermietung genutzt, kann der Preis weiter sinken. Doch darauf sollte man nicht spekulieren. Sonst kommt einem leicht ein anderer zuvor...
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